Allgemeine Geschäftbeingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 An- und Abreise
§ 5 Ferienwohnungen
§ 6 Haustiere
§ 7 Aufenthalt
§ 8 Stornierung
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
§ 10 Haftung des Vermieters
§ 11 Gestattung der Nutzung eines Internetanschlusses über WLAN
§ 11.1 Zugangsdaten
§ 11.2 Risiken der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
§ 12 Hausordnung, allgemeine Rechte und Pflichten
§ 13 Gerichtsstand
§ 14 Salvatorische Klausel
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Chesa Coronella. Die Leistungen der Chesa Coronella erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Definitionen
a) Der Begriff „Chesa Coronella“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezieht sich auf Chesa Coronella, eine privat geführte Ferienwohnung, die zur kurzfristigen Vermietung zur Verfügung steht. Vertreten durch Herrn Maximilian Freundorfer (Korrespondenzadresse: Schellingstr. 75, 80799 München, Deutschland).
b) Der Begriff „Chesa Coronella“ bezieht sich auf unsere Website www.coronella.ch.
c) Der Begriff „Dienstleistungen“ bezieht sich auf alle von Chesa Coronella von Zeit zu Zeit erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen sowie die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Drittanbieterkanälen über unseren Channel Manager.
d) Der Begriff „Kunde“ bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, für die die Person sich im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.
e) Der Begriff „Kundenkonto“ bezieht sich auf das Konto, das der Kunde unter www.coronella.ch erstellt, um auf die Dienste zuzugreifen und sie zu nutzen.
f) Der Begriff „Unterkunft“ bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblock, Haus oder andere Wohn- oder Mietfläche, die vom Kunden oder einem Drittanbieter angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten wird.
g) Der Begriff „Inhalt“ bezeichnet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.
h) Der Begriff „Kundeninhalte“ bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Alle Buchungsanfragen müssen über unsere Website www.coronella.ch, per E-Mail an booking@coronella.ch oder telefonisch unter +41 81 854 05 55 erfolgen. Anfragen, die auf anderem Wege, z. B. über Social-Media-Kanäle, eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Wenn wir Ihnen die Ferienwohnung für den gewünschten Zeitraum anbieten können, senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung und die Rechnung per E-Mail oder per Post zu. Ihre Buchung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung und nach Zahlung der Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) rechtsverbindlich.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Ihre Buchung ist mit Erhalt der Anzahlung gültig. Die Anzahlung von 30 % des Mietvertrags ist innerhalb von drei Wochen vor Ihrer Ankunft fällig. Nach Zahlung der Anzahlung ist der Restbetrag vor der Ankunft fällig. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, kann Chesa Coronella vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt das Unternehmen, die Immobilie weiterzuvermieten.
Zusätzliche Kosten für Wasser, Energie, Parkplatz und Abfall werden nicht berechnet.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Information über die Schlüsselübergabe erhält der Gast zwei Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn in Ausnahmefällen die Ferienwohnung nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag muss die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens geräumt sein. Wünscht der Gast eine Spätabreise, sollte dies im Voraus mit uns besprochen werden. Eine Spätabreise ohne vorherige Absprache wird in Rechnung gestellt.
Trifft der Gast am Anreisetag nicht bis 15:00 Uhr ein, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an Chesa Coronella als gekündigt. Chesa Coronella oder unser Vertreter kann dann frei über das Eigentum verfügen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine (Teil-)Rückerstattung der Miete.
Die Wohnung muss am Abreisetag besenrein sein. Das Geschirr, die Gläser usw. müssen gereinigt und weggeräumt, die Mülleimer geleert und der Kühlschrank ausgeräumt werden. Wenn die Wohnung nicht wie gewünscht hinterlassen wird, können Ihnen die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Ferienwohnungen
Wir stellen die Ferienwohnung in einem sauberen und ordentlichen Zustand mit vollständigem Inventar zur Verfügung. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts Mängel feststellen, ist der Gast verpflichtet, Chesa Coronella umgehend zu informieren. Der Gast haftet für alle Schäden, die er am Mietobjekt und dessen Inhalt verursacht, z. B. zerbrochenes Geschirr, Schäden am Boden oder an den Möbeln. Dies schließt auch die Kosten für verlorene Schlüssel ein.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Gebrauch in den Ferienwohnungen bestimmt. Es ist nicht erlaubt, die Position von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, insbesondere von Betten, zu verändern. Der Gast haftet auch für das Handeln von Mitreisenden. Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sind hiervon ausgenommen. Bei vertragswidriger Nutzung der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Ruhestörung usw. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast hat die Ferienwohnung daher zu verlassen. Der bereits bezahlte Mietzins verbleibt bei Chesa Coronella.
§ 6 Haustiere
Haustiere jeglicher Art sind in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird ein angemessener Aufpreis von 50 CHF bis 150 CHF erhoben. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann der Anbieter eine Reinigungsgebühr von bis zu 250 CHF erheben.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart genutzt werden, ist für diese eine separate Gebühr von 100 CHF pro Nacht zu entrichten. In diesem Fall hat Chesa Coronella auch das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Die Untervermietung und Weitergabe der Wohnung an Dritte ist nicht gestattet. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung wird mit der Zahlung abgegeben.
Bei einem Verstoß gegen die AGB oder die Hausordnung ist Chesa Coronella berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Mietzinses oder Schadenersatz besteht nicht.
§ 8 Stornierung
Im Falle einer Stornierung ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der verbleibenden Zeit bis zum Anreisetag und wird wie folgt berechnet:
bis 21 Tage vor dem Anreisetag 0 % des vereinbarten Preises
bis 7 Tage vor dem Anreisetag 30 % des vereinbarten Preises
bis 3 Tage] vor dem Ankunftstag 75 % des vereinbarten Preises
1 Tag vor dem Ankunftstag oder Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Preises
§ 9 Stornierung durch den Vermieter
Im Falle einer Stornierung unsererseits, aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Umstände (wie z. B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber) oder anderer Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Im Falle einer berechtigten Stornierung hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz – eine Haftung für Reise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Chesa Coronella kann jederzeit nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
§ 10 Haftung des Vermieters
Chesa Coronella haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts. Die Haftung für eventuelle Ausfälle oder Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen höherer Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Gestattung der Internetnutzung über WLAN
Chesa Coronella unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dem Gast, den WLAN-Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthalts in der Ferienwohnung mitzunutzen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Chesa Coronella übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, weitere Nutzer ganz, teilweise oder zeitweise zur Nutzung des WLAN zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn die Verbindung in missbräuchlicher Art und Weise genutzt wird oder wurde, soweit Chesa Coronella hierfür einen Anspruch befürchten muss und dies mit dem üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit nicht verhindern kann. Insbesondere behält sich Chesa Coronella das Recht vor, jederzeit nach billigem Ermessen den Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN zu sperren (z. B. Seiten, die gewaltverherrlichend, pornografisch sind oder eine Gebühr verlangen).
§ 11.1 Zugangsdaten
Die Nutzung des WLANs unterliegt einer Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Möchte der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN ermöglichen, so bedarf dies unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und der dokumentierten Zustimmung des Dritten zu den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung durch Unterschrift und vollständige Identifizierung. Der Gast ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Chesa Coronella hat das Recht, Zugangscodes jederzeit zu ändern.
§ 11.2 Risiken der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der Datenverkehr, der über die WLAN-Verbindung generiert wird, ist nicht verschlüsselt. Es ist daher möglich, dass Dritte die Daten einsehen können. Chesa Coronella weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Nutzung der WLAN-Verbindung die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) auf das Endgerät übertragen wird. Die Nutzung des WLAN-Zugangs erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an den digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, es sei denn, der Schaden wurde von uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 12 Hausordnung, allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr. Um Störungen zu vermeiden, sollten TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke eingestellt werden.
(2) Für die Dauer der Ferienvermietung ist der Gast verpflichtet, Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten, wenn er die Ferienunterkunft verlässt.
(3) In der Ferienwohnung herrscht ein generelles Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann eine Reinigungsgebühr von bis zu 500 CHF erhoben werden. Das Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(4) Unser hauseigener Parkplatz bietet einen Parkplatz für ein Auto. Weitere Fahrzeuge können auf der öffentlichen Straße geparkt werden.
(5) Das Anbringen und/oder Befestigen von Dekorationsmaterial oder Ähnlichem ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Für dennoch angebrachtes Dekorationsmaterial oder Ähnliches haftet allein der Gast. Der Gast ist auch verpflichtet, für Schäden, die durch das Anbringen und/oder Befestigen von Dekorationsmaterial oder Ähnlichem entstehen, Ersatz zu leisten.
(7) Chesa Coronella hat das Recht, die Ferienwohnung jederzeit zu betreten, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Bei der Ausübung des Zugangsrechts sind die berechtigten Belange des Gastes angemessen zu berücksichtigen. Wir werden den Gast vorab über die Ausübung des Zugangsrechts informieren, es sei denn, dies ist für ihn unter den Umständen des Einzelfalls unzumutbar oder unmöglich.
§ 13 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Bezirksgericht Maloja (Plazza da Scoula 16, 7500 St. Moritz) zuständig.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen der Parteien) eine wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.